KLEINES SCHUL-ELTERN-ABC
Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende
Unterstützen Sie Ihr Kind beim pünktlichen Erscheinen vor der Schule und verabschieden Sie sich vor dem Schulhaus.
Nach der letzten Unterrichtsstunde geht Ihr Kind in den Hort oder muss das Schulhaus verlassen. Unsere Aufsichtspflicht endet 15 Minuten nach Unterrichtsschluss. Sollten Sie Ihr Kind abholen, dürfen Sie gern am hinteren Horteingang warten, bitte nicht vor den Klassenzimmern.
Kommunikation mit Lehrkräften
An unserer Schule nutzen wir LernSax als Kommunikationsplattform. Die Accounts werden zu Beginn der Klasse 1 vergeben.
Wir bitten darum, sämtliche Anfragen an unsere Lehrkräfte per Mail oder im Hausaufgabenheft zu stellen oder einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Die Zeit vor dem Unterricht nutzen die Lehrerkräfte, um Ihre Kinder willkommen zu heißen und letzte Vorbereitungen zu treffen.
Schauen Sie täglich in das Hausaufgabenheft.
Krankheit / Abwesenheit
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, geben Sie bitte bis spätestens 07:30 Uhr über die StayInformed App, telefonisch oder per Mail Bescheid. Geben Sie Grund und voraussichtliche Dauer der Erkrankung an. In Zweifelsfällen behalten wir uns vor, ein ärztliches Attest anzufordern.
Eine schriftliche Entschuldigung über die Fehltage Ihres Kindes ist zwingend nachzureichen.
Krankheiten, die unter dem Infektionsschutzgesetz aufgeführt werden (auch Kopfläuse), sind meldepflichtig. Bei Magen-Darm-Infekten bleibt Ihr Kind zu Hause (48h).
Verpasster Unterrichtsstoff muss selbständig erfragt und nachgeholt werden. Im Idealfall finden sich Klassenpartner, die sich gegenseitig unterstützen und informieren.
Freistellung
Eine Freistellung des Kindes von der Schulbesuchspflicht ist nur unter Angabe besonderer Gründe (siehe Schulbesuchsordnung §4) möglich und muss schriftlich beantragt werden. Eine Freistellung für maximal zwei Tage kann der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin genehmigen, darüber hinaus liegt die Zuständigkeit bei der Schulleitung.
Wichtig!
Bitte melden Sie persönliche Veränderungen, z. B. Änderung von Namen, Anschrift, Telefonnummer oder Notfallnummern schriftlich dem Sekretariat. Somit sind Sie in dringenden Fällen schnell erreichbar. Dasselbe gilt für Änderungen im Sorgerecht.
Hausaufgaben
Hausaufgaben werden so gestellt, dass Ihr Kind diese selbstständig bearbeiten kann. Die Erledigung liegt in der Verantwortung der Eltern. Montag und Mittwoch werden keine Hausaufgaben für den Folgetag aufgegeben.
Unfallversicherung
Ihr Kind ist während seines Aufenthalts in der Schule sowie auf dem direkten Schulweg gesetzlich unfallversichert (Unfallkasse Sachsen).
Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht auf Schulwegen und Bushaltestellen obliegt den Sorgeberechtigten.
Schulsport
Gemäß der Schulsportverordnung ist das Tragen jeglichen Schmucks aus Sicherheitsgründen im Sportunterricht verboten. Vor allem das
Ablegen der Ohrringe beherrschen jüngere Kinder meist noch nicht selbständig. Bitte entfernen Sie vorhandenen Schmuck bereits am Morgen gemeinsam mit Ihrem Kind. Wir raten dringend davon ab, während der Schulzeit neue Ohrlöcher stechen zu lassen. Da Erstohrstecker frühestens nach 6 Wochen das erste Mal gewechselt werden dürfen, ist eine Teilnahme am Sportunterricht während dieser Zeit nicht möglich. Mindestens schulterlange Haare sind mit einem Haargummi zu fixieren. Achten Sie auf geeignete Sportkleidung und Sportschuhe. Eine Sportbefreiung kann nur von einem Arzt oder dem Sportlehrer/der Sportlehrerin ausgestellt werden.
Schulbücher
Die Schulbücher werden gemäß dem Schulgesetz kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie werden verliehen und sind einzuschlagen und sorgsam zu behandeln. Bei Verlust, Verschmutzung oder Beschädigung eines Buches muss dieses (gestaffelt nach Benutzungsjahren) von Ihnen bezahlt werden.
Arbeitshefte können auch gekauft werden. In diesem Fall können sie am Schuljahresende von Ihnen einbehalten werden.
Parkplätze
An der Bushaltestelle Zodel kommt es regelmäßig durch anhaltende PKWs zu unübersichtlichen und gefährlichen Verkehrssituationen. Bitte nutzen Sie zum Bringen und Abholen Ihrer Kinder den Parkplatz hinter dem Ortschaftszentrum. (Straßenbeschilderung folgen!). Sie helfen damit unseren Buskindern, sowie der Kita Zodel.
Fahrräder
Wir freuen uns, dass viele Kinder mit dem Rad zur Schule kommen. Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg. Das Rad sollte dafür verkehrssicher sein. Ab Kita Zodel und auf dem Schulgelände bitte das Rad schieben und dieses am Fahrradunterstand anschließen. Die Schule übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl.
GTA-Angebot
Für die Anmeldung im Nachmittagsbereich gibt es am Anfang des Schuljahres eine Übersicht sowie einen Wunschzettel. Der GTA-Koordinator entscheidet mit den Klassenleitungen über die Teilnahme an einem GTA-Kurs. Ist Ihr Kind verbindlich angemeldet, sollte es mindestens ein halbes Schuljahr daran teilhaben. Stellen Sie die regelmäßige Teilnahme an den Kursen sicher.
Ist Ihr Kind im Ausnahmefall verhindert, geben Sie bitte Bescheid.
KLEINES HORT-ELTERN-ABC
An- und Abmeldepflicht für Hortkinder
Für die Hortkinder besteht eine Anmelde- und Abmeldepflicht. Nach Unterrichtsschluss melden sich die Kinder unverzüglich bei der jeweiligen Erzieherin oder dem jeweiligen Erzieher an.
Abmeldung/Krankmeldung
Wenn Ihr Kind den Hort nicht besuchen kann, informieren Sie uns bitte bis 11 Uhr über unsere StayInformed InfoApp. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail oder telefonisch erreichen.
Krankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, müssen gemeldet werden. Kinder, die sich übergeben haben oder an Durchfall leiden, dürfen frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall die Gemeinschaftseinrichtung erneut besuchen.
Verantwortung und Aufsicht
Die Verantwortung des Hortes und die Aufsichtspflicht beginnen mit der Anmeldung des Kindes und enden mit der Verabschiedung des Kindes beim pädagogischen Personal. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person zur Abholung.
Änderung persönlicher Daten
Alle Änderungen persönlicher Daten, wie z. B. Anschrift, Telefonnummer, Abholberechtigungen oder Änderungen bezüglich des Sorgerechts, müssen schriftlich bei der Einrichtungsleitung gemeldet werden.
Hausaufgaben
Hausaufgaben werden im Hort jeweils dienstags und donnerstags mit den Kindern bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, alle Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, da eine individuelle Betreuung bei der Vielzahl an Kindern und der begrenzten Zeit nicht möglich ist. Außerdem kann es vorkommen, dass an diesen Tagen aufgrund von Ausflügen, Geburtstagsfeiern oder personellen Engpässen keine Hausaufgaben gemacht werden können. Daher bitten wir die Eltern, die Hausaufgaben stets auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren.
Ferien/schulfreie Tage
In den Ferien und an schulfreien Tagen bietet der Hort eine Ganztagsbetreuung an. Vorab erfolgt eine Abfrage über die StayInformed-App. Ein Frühhort wird nur angeboten, wenn dies vor Ablauf der Rückmeldefrist bei der Betreuungsabfrage angegeben wird. Für jede angefangene Stunde, die über den regulären Betreuungsvertrag hinausgeht, fallen zusätzliche Betreuungskosten in Höhe von 2 Euro pro Stunde an. Das Ferienprogramm wird ebenfalls im Voraus über die App bekannt gegeben.
Mittagessen
Das Mittagessen erhalten die Kinder bei Frau Geißler-Büchner. Im Krankheitsfall melden Sie Ihr Kind bitte selbstständig unter der Telefonnummer 035820-60403 ab. Auch das Essen für Kinder in der Ferien- und Ganztagsbetreuung an schulfreien Tagen muss selbstständig an- und abgemeldet werden.
Getränkeversorgung
Getränke werden durch den Hort zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür werden anteilig über den Hortbeitrag gedeckt.
Verhalten am Bus
Der Schulweg, einschließlich des Weges zur Bushaltestelle und das Warten auf den Bus, fällt nicht unter die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals im Hort. Bitte belehren Sie Ihre Kinder über das richtige Verhalten am Bus. Achten Sie darauf, ihnen zu erklären, dass sie nicht unnötig die Straße überqueren und keine Fangspiele oder Ähnliches an der Haltestelle spielen sollten. Sicherheit steht an erster Stelle!
Nutzung von elektronischen Geräten
Elektronische Geräte wie Handys, Smartwatches und tragbare Spielekonsolen sind stets im Ranzen aufzubewahren und dürfen weder in der Schule noch im Hort genutzt werden.
Kleidung
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder stets wettergerechte Kleidung mitbringen, damit sie für alle Aktivitäten im Freien gut ausgestattet sind. Idealerweise sollte die Kleidung mit dem Namen Ihres Kindes beschriftet sein, da täglich Kleidungsstücke liegen bleiben, die schwer zuzuordnen sind. Mit einer Namensbeschriftung erleichtern Sie uns die Zuordnung und vermeiden, dass Kleidung verloren geht.
