Maskenpflicht

Telefonische Erreichbarkeit am 15.11.
15. November 2021
Vorankündigung
20. November 2021

Sehr geehrte Eltern,

ab sofort gilt für Ihre Kinder die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes auf den Gängen des Schulhauses. Ein Schal/Tuch oder eine selbst genähte Maske ist nicht zulässig. Im Unterricht wird die Maske nicht getragen. Bitte achten Sie auf einen kleinen Vorrat im Ranzen.

Für Eltern, Großeltern usw. gilt die Maskenpflicht bereits bei Betreten des Schulgeländes! Eine fahrlässige oder vorsätzliche Zuwiderhandlung bedeutet eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des §73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes.

Grundlage für oben genannte Maßnahmen ist die aktuelle Schul- und Kita-Coronaverordnung.

Zudem weist das Gesundheitsamt auf den sensiblen Umgang bei Krankheitssymptomen hin. Bei typischen Covid-19-Symptomen darf die Schule nicht betreten werden.

Mit freundlichen Grüßen

D. Ritzmann

Umgang mit Erkältungssymptomen