Selbsttests ab dem 12. 04. (geändert am 08.04.21)
7. April 2021Elternbrief des Kultusministers
26. April 2021Liebe Eltern,
dank Ihrer Mithilfe haben wir uns mit der Corona-Testpflicht an unserer Schule gut organisiert und arrangiert, haben unseren Tagesablauf daraufhin ausgerichtet, angefangen, kleine klasseninterne Projekte zu planen und es wuchs die Hoffnung, endlich wieder etwas mehr „normalen“ Schulalltag in diesem Schuljahr erleben zu dürfen. In den Medien haben Sie sicherlich schon gelesen, dass es allerdings erneut eine Änderung gibt:
Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf eines Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes beraten und beschlossen. Damit ist der Betrieb der allgemeinbildenden Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab Montag, dem 26.04.2021, nach festen Inzidenzwerten im jeweiligen Landkreis geregelt.
Grundsätzlich gilt für den Schulbetrieb bis 30.06.2021: Ab einer Inzidenz von über 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von über 165 ist nur noch Distanzunterricht (Lernen zuhause) erlaubt.
Eine Ausnahme gilt für die Vierten Klassen. Als so genannte Abschlussklasse werden diese grundsätzlich im wöchentlichen Wechselmodell unterrichtet.
Für Sie und uns bedeutet das:
- Ab Montag findet für die Klassen 1-3 kein Präsenzunterricht mehr statt. Wie bereits bekannt, wird für Kinder bestimmter Berufsgruppen eine Notbetreuung errichtet. Die uns bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind.
- Die Notbetreuung erfolgt von 7:00 Uhr bs 11:00 Uhr über unser Schulpersonal, danach durch den Hort. Teilen Sie uns bitte immer mit (z. Bsp. im Hausaufgabenheft) ob Ihr Kind Mittag isst. Wir melden es dann bei Frau Waurig an.
- Die Klassenleiterinnen werden am Dienstag (27.04.) über LernSax Wochenpläne und Lernaufgaben bereitstellen und über mögliche Videokonferenzen informieren.
- Klasse 4 wird im wöchentlichen Wechsel unterrichtet. Die Aufteilung der Klasse in zwei Gruppen obliegt der Klassenleiterin. Sie wird darüber informieren, welches Kind in welcher Gruppe ist und welche Gruppe am Montag mit dem Präsenzunterricht bzw. mit der häuslichen Lernzeit beginnen wird. Der Stundenplan wird in der nächsten Woche angepasst. Auch über die Form und die Inhalte des Homeschoolings wird am Dienstag nächster Woche durch die Klassenleiterin informiert. SchülerInnen, die Anspruch auf Notbetreuung haben, dürfen auch nach dem Unterricht in den Hort gehen. Alle anderen müssen nach der letzten Unterrichtsstunde das Schulhaus verlassen.
Die Corona-Testpflicht (2 mal pro Woche) besteht weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler, Kinder in der Notbetreuung, Hortkinder und Lehrkräfte sowie Erzieherinnen.
Alle weiteren bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen unserer Schule gelten fort.
Liebe Eltern, wir können Ihren Unmut über die sich ständig veränderten Gegebenheiten sehr gut nachvollziehen. Die unstete Lernsituation der letzten Wochen und Monate macht auch uns zu schaffen und stellt uns schon lange nicht mehr zufrieden und wir hätten uns auch heute andere Lösungswege gewünscht. Dennoch möchte ich Sie bitten, mit Ihren Kindern abermals die aktuelle Lage sensibel zu besprechen und mit uns gemeinsam diese erneute Herausforderung zu meistern. Schauen Sie bitte auch in den nächsten Tagen regelmäßig auf die Homepage, falls Ergänzungen gemacht werden müssen, und verfolgen Sie die Inzidenzwerte ab und zu.
Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
„Gelassenheit bedeutet Ruhe zu bewahren inmitten des Sturms!“
In diesem Sinne herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Daniela Ritzmann
Informationen zur Bundesnotbremse
Personengruppen mit Anspruch auf Notbetreuung
Notbetreuung Formblatt April 2021