Notbetreuung Hort vom 07.12.- 10.12.21

häusliches Lernen bei Krankheit und Quarantäne / GTA
29. November 2021
Information der Gemeinde zum Hortbetrieb
7. Dezember 2021

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der anhaltenden hohen krankheitsbedingten Ausfälle bei den Erzieherinnen müssen wir den Hortbetrieb weiter einschränken und gehen ab den 07.12.21 bis zunächst den 10.12.21 in eine Notbetreuung über.

Dies bedeutet, dass nur Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, einen Anspruch auf Betreuung haben.

Sollte Anspruch bestehen, weisen Sie diesen bitte mittels des „Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung“ nach. Das Formblatt können Sie unter folgenden Download-Link herunterladen:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/21_11_22_Anlage_Formblatt-Notbetreuung.pdf

Das Formblatt kann auch am Mittwoch (08.12.21) nachgereicht werden.

Zudem findet in dieser Woche kein Frühhort statt.

>>> Wichtig! Mittagessenbetreuung kann ebenfalls durch den Hort für Kinder ohne Betreuungsanspruch nicht abgesichert werden. Bitte melden Sie ihr Kind gegebenenfalls vom Essen selbst ab! <<<

Als systemrelevate Berufe zählen Tätigkeiten in:

  • Gesundheitsversorgung und Pflege
    • Arztpraxen
    • Krankenhäuser
    • Apotheken
    • Labore
    • stationäre Einrichtungen für Pflege, Reha, Eingliederungshilfe
    • ambulante Pflegedienste
    • Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal, welches überwiegend in und für die genannten Einrichtungen tätig ist
  • Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
    • Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht
    • Rettungsdienst
    • Katastrophenschutz
    • Polizeivollzugsdienst
    • unmittelbar mit der Bewältigung der Corona-Pandemie befasstes Personal der Kommunen (insbesondere Krisenstäbe, Gesundheitsämter und Ordnungsämter)
  • Justizwesen
    • Justizvollzug (betriebsnotwendiges Personal)
    • Gerichte
    • Staatsanwaltschaften
    • rechtliche Betreuerinnen und Betreuer im Sinne von § 1896 BGB zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren Terminen
    • Opfer- und Gewaltschutzeinrichtungen
  • Bildung und Erziehung
    • Personal zur Sicherstellung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
    • stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Auf ein baldiges Wiedersehen mit Allen

G. Eichler